Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen

19.02.2026

In Marienmünster, besonders in Bredenborn, häufen sich Beschwerden über Windrad-Lärm – Thema im Bauausschuss.

In den vergangenen Wochen haben sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet von Marienmünster – insbesondere aus dem Ortsteil Bredenborn – vermehrt zur Geräuschentwicklung einzelner Windenergieanlagen geäußert. Das Thema wurde in der gestrigen Sitzung des Umwelt-, Planungs- und Bauausschusses intensiv beraten.

Dabei stellte die Stadtverwaltung klar: Um die Situation sachlich bewerten und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten zu können, sind konkrete und nachvollziehbare Meldungen aus der Bürgerschaft erforderlich. Nur auf dieser Grundlage kann die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, der Kreis Höxter, tätig werden.

Warum sind genaue Angaben so wichtig?
Windenergieanlagen unterliegen strengen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Ob die zulässigen Grenzwerte überschritten werden, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von:
• Windgeschwindigkeit und Windrichtung
• Topografie
• Entfernung zur Wohnbebauung
• Tages- oder Nachtzeit
Pauschale Hinweise wie „es ist laut“ reichen für eine rechtliche Prüfung nicht aus. Für eine fachliche Bewertung werden präzise Daten benötigt, die eine Zuordnung zu bestimmten Anlagen und Wetterlagen ermöglichen.

Diese Angaben werden benötigt
Die Stadtverwaltung bittet daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Lärmereignisse künftig mit folgenden Informationen zu dokumentieren:
1. Standort (möglichst genaue Angabe der Adresse oder Beschreibung des Wahrnehmungsortes)
2. Datum
3. Uhrzeit
4. Windrichtung (z. B. Nord, Südwest etc.; hilfreich ist auch eine kurze Beschreibung der Wetterlage)
Je detaillierter die Angaben sind, desto besser kann eine Prüfung erfolgen.

Weiterleitung an den Kreis Höxter
Die gesammelten Meldungen werden von der Stadtverwaltung gebündelt und an den Kreis Höxter als zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Dort erfolgt die fachliche Überprüfung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Zuständigkeit.
Die Stadt selbst ist nicht Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen, unterstützt jedoch aktiv bei der Sammlung und Weitergabe relevanter Informationen.

Gemeinsames Ziel: Transparenz und sachliche Klärung
Die Stadt Marienmünster nimmt die Hinweise aus der Bevölkerung ernst. Gleichzeitig ist eine objektive, datenbasierte Vorgehensweise notwendig, um mögliche Beeinträchtigungen belastbar zu prüfen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Bereich Bredenborn, werden daher gebeten, entsprechende Wahrnehmungen strukturiert zu melden. Nur durch eine nachvollziehbare Dokumentation kann eine sachgerechte Bewertung erfolgen.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung zur Verfügung.