In der Ratssitzung am 17. September 2025 hat die CDU-Fraktion Marienmünster klar Stellung bezogen: Wir haben im Hauptverfahren das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung weiterer Windenergieanlagen in den Gemarkungen Papenhöfen, Kollerbeck sowie Vörden/Bredenborn versagt.
Grundlage: Änderung im Baugesetzbuch
Diese Entscheidung war möglich, weil der Bundesgesetzgeber im Zuge der jüngsten Novelle des Baugesetzbuches die Rechte der Kommunen gestärkt hat. Während in der Vergangenheit das gemeindliche Einvernehmen oftmals nur eine formale Bedeutung hatte und leicht durch die Genehmigungsbehörden ersetzt werden konnte, haben Städte und Gemeinden nun eine verbesserte Stellung im Hauptverfahren. Genau von dieser neuen Möglichkeit hat der Rat – mit unserer Unterstützung – Gebrauch gemacht.
Unsere Beweggründe
Die CDU-Fraktion sieht die aktuelle Planung kritisch, weil:
• die beantragten Anlagen mit Nabenhöhen bis zu 161 m und Rotordurchmessern von 158 m das Landschaftsbild in erheblichem Maße verändern,
• wegen erhebliche Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Lebensqualität vor Ort,
• Marienmünster bereits heute einen hohen Beitrag zur Energiewende leistet,
Verantwortung gegenüber der Region
Wir stehen weiterhin zum Ausbau erneuerbarer Energien – aber maßvoll, im Einklang mit Mensch, Natur und Landschaft. Unsere Verantwortung gilt sowohl den Klimazielen als auch der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Marienmünster.
Mit der Versagung des Einvernehmens senden wir ein deutliches Signal: Die Interessen unserer Stadt dürfen nicht hinter den wirtschaftlichen Interessen von Projektträgern zurückstehen.
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